Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für PV-Anlagen wurde ab dem 1. Januar 2023 durch ein
Nullsteuersatzverfahren abgeschafft, was bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer anfällt. Diese Befreiung
gilt unbefristet für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden,
inklusive Zubehör und Handwerkerleistungen, mit einer Leistung von bis zu 30 kWp.